Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website shares-hub.com. Nach den Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, eine Genehmigung der BaFin benötigen. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis angeboten werden. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.
Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
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