In den vergangenen Wochen treten vermehrt Fälle unlauterer Jobangebote auf, bei denen Beschäftigte angeworben werden, die im Rahmen vermeintlicher Prozessoptimierungen oder ähnlichem zu Testzwecken Konten eröffnen sollen. Es wird suggeriert, die Konten würden im Nachgang deaktiviert oder gelöscht. Tatsächlich werden die Konten ohne Wissen der Personen, die diese eröffnet haben, genutzt, um Zahlungen abzuwickeln, teilweise im Zusammenhang mit betrügerischen Handelsplattformen. Es handelt sich vermutlich um inkriminierte Mittel.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie – entgegen der Angaben in Stellenbeschreibungen – Bankkonten nicht löscht.
Die Kontoinhaber können, ohne ihr Wissen, in unerlaubte Geschäfte einbezogen werden, indem sie die Konten zur Verfügung stellen. Dadurch können sie möglicherweise der Geltendmachung von etwaigen Rückzahlungsansprüchen derjenigen Person ausgesetzt sein, von der das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt.
Aktuell sind der BaFin insoweit folgende Stellenbezeichnungen bekannt geworden:
Mitarbeiter m/w/d im Prozesscontrolling,
Produkttester/Produkttesterin,
App-Tester/ App-Testerin,
Aushilfe im Büro m/w/d,
Minijob Bürotätigkeit.
Die Tätigkeit wird im Home Office angeboten.
Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit auf ähnliche betrügerische Jobangebote hingewiesen. Gleichwohl kommen immer wieder neue Maschen oder Stellenbezeichnungen hinzu. Die BaFin rät, äußerst wachsam zu sein, da kriminelle Absichten oft nicht leicht zu erkennen sind und sich ständig ändern.
Den betroffenen Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.
Kommentar hinterlassen