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BaFin warnt vor unlizenzierten Finanzdienstleistungen durch Vipsmarkets

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt die Öffentlichkeit erneut vor den Aktivitäten von Vipsmarkets. Laut BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Webseite vipsmarkets.net sowie telefonisch und per E-Mail Bank- und Finanzdienstleistungen sowie Wertpapiergeschäfte an, ohne die erforderliche Lizenz zu besitzen. Trotz gegenteiliger Behauptungen verfügt Vipsmarkets über keine Zulassung der BaFin und steht auch nicht unter deren Aufsicht.

Zuvor betrieb Vipsmarkets die Webseite vipsmarkets.com, vor der die BaFin bereits am 22. Januar 2024 eine Warnung ausgesprochen hatte. Beide Webseiten sind inhaltlich identisch und suggerieren fälschlicherweise eine Regulierung durch die BaFin.

In Deutschland ist die Erbringung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne eine entsprechende Lizenz der BaFin illegal. Informationen zur Lizenzierung und Überwachung von Unternehmen können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden. Diese Vorgaben ergeben sich aus § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Personen, die Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, sollten stets die Zulassung eines Unternehmens überprüfen, um sich vor möglichen Betrügereien zu schützen.

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