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BaFin warnt vor Vestburry.com: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

paulracko (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Website vestburry.com und der dahinterstehenden Vestburry GmbH. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Seite Bank- oder Finanzdienstleistungen anbieten, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Die Website von Vestburry.com zeigt auffällige Ähnlichkeiten mit der der Havenhold GmbH, vor der die BaFin bereits am 17. Mai 2024 eine ähnliche Warnung herausgegeben hatte.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer offiziellen Genehmigung der BaFin angeboten werden. Unternehmen, die ohne diese Erlaubnis tätig sind, verstoßen gegen geltendes Recht. Verbraucher können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein Anbieter ordnungsgemäß zugelassen ist.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der es der Aufsichtsbehörde ermöglicht, vor nicht genehmigten Finanzdienstleistungen zu warnen und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

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