Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website bydfiwo.com, da der Betreiber dort nach aktuellen Erkenntnissen ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Der Betreiber tritt unter der Bezeichnung BYDFI auf, gibt jedoch weder eine Rechtsform noch einen Geschäftssitz an. Auch ein Impressum fehlt vollständig, was eine Identifizierung des Unternehmens zusätzlich erschwert.
Besonders brisant ist, dass die BaFin bereits am 26. August 2024 vor einer nahezu identischen Website bydfixio.com gewarnt hatte. Dies lässt darauf schließen, dass es sich um einen möglichen Versuch handelt, durch den Wechsel der Webadresse und das Auftreten ohne klare Unternehmensidentität der Aufsicht zu entgehen und weiterhin unerlaubte Finanzgeschäfte anzubieten.
In Deutschland unterliegt das Anbieten von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen strengen regulatorischen Vorgaben. Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten, benötigen zwingend eine Genehmigung der BaFin. Diese Genehmigung schützt Verbraucher und stellt sicher, dass die Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Anbieter, die ohne diese Erlaubnis operieren, verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Verbraucher werden von der BaFin dringend dazu aufgefordert, vor Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen zu überprüfen, ob das Unternehmen über eine gültige Lizenz verfügt. Informationen dazu können in der öffentlichen Unternehmensdatenbank der BaFin abgerufen werden. Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, das der BaFin die Befugnis erteilt, vor unerlaubten Geschäftspraktiken zu warnen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
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