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BaFin warnt vor Website eurobitx.info: Verdacht auf unzulässige Finanzdienstleistungen

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung zu den Angeboten von Eurobitx auf der Website eurobitx.info herausgegeben. Die Finanzaufsicht äußert den Verdacht, dass die Betreiber der Seite ohne die erforderliche behördliche Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, was in Deutschland rechtlich unzulässig ist. Nach geltendem deutschen Recht dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur dann angeboten werden, wenn das Unternehmen zuvor eine Erlaubnis der BaFin erhalten hat und somit der behördlichen Aufsicht unterliegt.

Risiken und potenzieller Betrug bei Eurobitx

Die BaFin weist darauf hin, dass auf eurobitx.info unter Umständen nicht nur unerlaubte, sondern möglicherweise auch riskante Finanzdienstleistungen angeboten werden. Fehlende behördliche Aufsicht bedeutet, dass es für Anleger keinerlei Absicherung oder Gewährleistung im Falle von Verlusten oder Missbrauch gibt. Unregulierte Anbieter sind in der Regel nicht verpflichtet, die hohen Standards zu erfüllen, die für genehmigte und beaufsichtigte Unternehmen gelten. Es besteht daher ein erhöhtes Risiko, dass Investitionen in Angebote von Eurobitx in betrügerischer Absicht genutzt werden könnten oder dass Kunden ihr investiertes Geld nicht zurückerhalten.

Rechtliche Hinweise und der Schutz der Verbraucher

Die BaFin erinnert daran, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, stets eine behördliche Erlaubnis benötigen. Diese Genehmigung ist entscheidend, um die Einhaltung der deutschen Vorschriften und Verbraucherschutzstandards sicherzustellen. Anbieter ohne diese Erlaubnis, wie Eurobitx, sind weder in der Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet noch unterliegen sie deren Kontrolle. Interessierte Anlegerinnen und Anleger können sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin auf www.bafin.de über zugelassene und regulierte Unternehmen informieren und somit die Seriosität eines Anbieters prüfen.

Die Veröffentlichung dieser Warnung erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, um Anleger und Verbraucher frühzeitig auf die möglichen Risiken von unregulierten Anbietern wie Eurobitx hinzuweisen und sie vor finanziellen Verlusten zu schützen. Die BaFin rät potenziellen Investoren, bei Angeboten von nicht zugelassenen Plattformen Vorsicht walten zu lassen und im Zweifelsfall von einer Investition abzusehen.

Maßnahmen für betroffene Anleger

Verbraucher, die bereits in Kontakt mit Eurobitx standen oder Gelder investiert haben, sollten sich bei Unsicherheit an die BaFin oder andere Verbraucherschutzbehörden wenden, um Rat und Unterstützung zu erhalten. Es wird empfohlen, keine weiteren Gelder zu überweisen und möglicherweise bereits geleistete Zahlungen rückgängig zu machen, sofern dies noch möglich ist.

Mit dieser Warnung möchte die BaFin sicherstellen, dass potenzielle Investoren umfassend informiert sind und mögliche finanzielle Schäden durch unseriöse Anbieter wie Eurobitx vermeiden können.

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