BaFin warnt vor Website stargos.co: Unerlaubte Finanzdienstleistungen und gefälschte Dokumente

Published On: Freitag, 16.08.2024By Tags: , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Website stargos.co. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Der Betreiber tritt lediglich unter dem Namen „Stargos“ auf, ohne eine Rechtsform anzugeben, und nennt eine Geschäftsadresse in London, Vereinigtes Königreich.

Besorgniserregend ist, dass die Website stargos.co inhaltlich weitgehend identisch mit mehreren anderen Websites ist, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Diese Websites begannen in der Regel mit dem Satz „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“. Bei stargos.co wurde dieser Satz durch „Maßgeschneiderte Strategien für Ihren Erfolg“ ersetzt.

Zudem hat die BaFin Kenntnis davon erlangt, dass die Plattform stargos.co gefälschte „Lizenzen“ an ihre Kunden ausstellt. Diese Dokumente, die angeblich von der „Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ für „Handelsmakler“ ausgestellt wurden, tragen das Logo der BaFin und nennen die britische Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) als „ausstellende Behörde“. Die BaFin stellt klar, dass es sich bei diesen Dokumenten um Fälschungen handelt und dass weder sie noch die FCA solche Lizenzen ausstellen.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin angeboten werden. Verbraucher sollten daher stets prüfen, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, bevor sie Finanzgeschäfte tätigen. Informationen über zugelassene Unternehmen sind in der Unternehmensdatenbank der BaFin verfügbar.

Die Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, um die Öffentlichkeit vor möglichen betrügerischen Aktivitäten zu schützen.

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