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BaFin warnt vor Website viennacapai.com: Unlizenzierte Finanzdienstleistungen und irreführende Angaben

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Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten auf der Website viennacapai.com. Die Betreiber, die unter dem Namen „ViennaCapAi“ auftreten, bieten dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne dafür die nötige Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Auf der Website wird die Firma Netming Limited als Eigentümerin genannt, ohne jedoch eine konkrete Rechtsform anzugeben. Die auf der Seite angegebene Geschäftsadresse ist unvollständig, was die Lokalisierung erschwert und potenziellen Kunden eine klare Zuordnung unmöglich macht. Besonders irreführend ist zudem die Behauptung, dass viennacapai.com von einer angeblichen „Financial Certification Organization“ innerhalb der EU autorisiert und reguliert sei. Eine solche Institution existiert jedoch nicht, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, dass hier mit falschen Informationen geworben wird.

Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass die Netming Limited bereits als Betreiberin einer anderen fragwürdigen Website bekannt ist. Das britische Unternehmensregister Companies House verzeichnet ein Unternehmen mit dem Namen Netming Limited, das jedoch im Juli 2023 offiziell aufgelöst wurde. Der Zusammenhang zur aktuellen Website bleibt unklar, deutet jedoch darauf hin, dass die Betreiber möglicherweise versuchen, potenzielle Kunden durch den Namen zu täuschen.

Verbraucherrechtliche und rechtliche Hinweise

In Deutschland benötigen alle Anbieter von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Lizenz der BaFin. Fehlt diese Erlaubnis, sind solche Angebote illegal, und es besteht das Risiko, dass Kundengelder nicht ausreichend geschützt sind. Die BaFin rät Verbrauchern dringend dazu, sich vor einer Investition umfassend über die Seriosität des Anbieters zu informieren. Die BaFin-Unternehmensdatenbank bietet hier eine verlässliche Möglichkeit zu prüfen, ob eine Firma ordnungsgemäß zugelassen ist.

Diese Warnung der BaFin erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und soll Anlegerinnen und Anlegern dabei helfen, unrechtmäßige Anbieter zu erkennen und mögliche Verluste zu vermeiden.

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