Startseite Allgemeines BaFin warnt im BaFinJournal Januar 2020: EXW Global AG kein nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassenes Institut
Allgemeines

BaFin warnt im BaFinJournal Januar 2020: EXW Global AG kein nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassenes Institut

knerri61 / Pixabay
Teilen

EXW Global AG kein nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassenes Institut

Die EXW Global AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, verfügt weder über eine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) noch zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach § 10 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Eine dem Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten erteilte Erlaubnis zum Betreiben dieser Geschäfte hat keine Geltung in der Bundesrepublik Deutschland.

Anmerkung der Redaktion:

Die FMA Österreich hatte auch bereits vor dem Unternehmen eine Warnung ausgesprochen (vgl. https://www.fma.gv.at/exw-global-ag/). Ebenso die FMA Lichtenstein (vgl.https://www.fma-li.li//de/news/20200110-warnmeldung.html ).

UPDATE 10.03.2020

Die Meldung wurde auch zusätzlich auf der Webseite der BaFin veröffentlicht. Mittlerweile geht der Link ins Leere (vgl. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2020/meldung_200103_EXW_Global.html). Nach Auskunft des Unternehmens wurde der Inhalt der Webseite aufgrund eines  gerichtlichen Verfahrens entfernt.

Unbenommen dessen stellte die BaFin am 28.02.2020 klar, dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland (Homepage www.exw-wallet.com) weder eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten noch eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

 

1 Komment

  • was bedeutet das im Klartext ? Ist in Deutschland eine Zusammenarbeit mit der EXW nicht erlaubt oder darf ich die EXW Wallet kein Wallet haben um dort meine Bitcoins zu lagern ?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge im Jahr 2025

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe...

Allgemeines

Elaris AG kein guter Tag für den Aktienkurs

Ja, schaut man sich den aktuellen Screenshot an, dann sehen Sie unsere...

Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...