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BaFin warnt: societas-europae.com

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BaFin-Warnung: Unautorisierte Finanzdienstleistungen auf societas-europae.com

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung bezüglich der Website societas-europae.com ausgesprochen. Laut BaFin bietet die hinter der Website stehende Firma, Ess Capital AB, unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, darunter speziell die Vermittlung von Festgeldanlagen bei ausländischen Banken.

Falsche Lizenzbehauptungen

Die Plattform, die sich hauptsächlich als Societas Europae präsentiert und angibt, ihren Sitz in Göteborg, Schweden zu haben, behauptet fälschlicherweise, von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) lizenziert zu sein. Diese Angaben konnten von der BaFin nach Prüfung mit der schwedischen Behörde nicht bestätigt werden, was bedeutet, dass der Betreiber ohne die benötigte Genehmigung agiert.

Rechtliche Anforderungen in Deutschland

In Deutschland ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie die Vermittlung von Wertpapieren streng reguliert. Unternehmen, die derartige Dienste anbieten möchten, müssen im Besitz einer entsprechenden Lizenz der BaFin sein. Das Fehlen dieser Erlaubnis stellt eine klare Verletzung des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes dar.

Vorsicht geboten

Die BaFin rät Verbrauchern dringend davon ab, Finanzgeschäfte über Plattformen wie societas-europae.com zu tätigen, die keine nachweisbare Lizenzierung vorweisen können. Solche Webseiten bergen ein hohes Risiko für Betrug und finanzielle Verluste. Anleger sollten stets die Lizenzierung eines Finanzdienstleisters überprüfen, bevor sie Engagements eingehen. Die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin bietet hierfür eine zuverlässige Ressource.

Empfehlungen für Verbraucher

Verbraucher, die bereits Transaktionen mit der besagten Website durchgeführt haben, wird geraten, sich an die BaFin oder ihre lokalen Verbraucherschutzbüros zu wenden. Es ist wichtig, wachsam zu sein und bei Unsicherheiten bezüglich der Legitimität eines Finanzdienstleisters entsprechende Behörden zu konsultieren.

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