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BaFin-Warnung: Betrügerische Home-Office Jobangebote auf ds-lobit.com

ndemello / Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt dringend vor Home-Office Jobangeboten, die auf der Website ds-lobit.com veröffentlicht werden. Diese Stellenangebote sind unter falscher Identität ausgegeben, die sich fälschlicherweise auf die LoBIT – Digital Solutions GmbH aus Göttingen beruft. Tatsächlich besteht keinerlei Verbindung zu diesem Unternehmen, und die Angebote sind als Identitätsdiebstahl zu klassifizieren.

Details der betrügerischen Tätigkeit:
Die Aufgaben dieser vermeintlichen Stellen beinhalten die Eröffnung von Bankkonten mittels Video-Ident Verfahren. Diese Konten dienen anschließend dazu, Gelder zu empfangen und diese unerlaubt an Dritte weiterzuleiten. Es besteht der starke Verdacht, dass die transferierten Gelder von kriminellen Aktivitäten stammen und die Personen, die die Konten eröffnen, unwissentlich in Geldwäscheaktionen involviert werden.

Rechtliche Konsequenzen:
Individuen, die im Rahmen dieser „Jobs“ Bankkonten eröffnen und Gelder weiterleiten, machen sich des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste strafbar. Zudem könnten die eigentlichen Eigentümer der Gelder Rückzahlungsansprüche gegen die beteiligten Personen geltend machen.

Risiken für Arbeitssuchende:
Diejenigen, die solche Stellenangebote annehmen, setzen sich nicht nur der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus, sondern riskieren auch den Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit vor ähnlichen betrügerischen Praktiken gewarnt und betont die Wichtigkeit, vorsichtig zu sein und solche Angebote kritisch zu prüfen.

Empfehlungen für Betroffene:
Die BaFin empfiehlt allen, die bereits auf solche Angebote eingegangen sind, umgehend die Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) zu kontaktieren und den Sachverhalt zu melden.

Diese Warnung stützt sich auf die rechtlichen Grundlagen des § 8 Absatz 7 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, welches die unerlaubte Ausführung von Zahlungsdiensten unter Strafe stellt.

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