Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der in Remich, Luxemburg, und Bad Homburg ansässigen Ceros Media Group Sàrl am 5. März 2024 die Anweisung erteilt, ihre Geschäftstätigkeit im Bereich der Einlagenannahme einzustellen und abzuwickeln, da sie hierfür keine Genehmigung besitzt.
Das Unternehmen hat mit Investoren Genussrechtsverträge geschlossen und dabei beträchtliche Geldsummen entgegengenommen, was einer unerlaubten Durchführung des Einlagengeschäfts entspricht.
Die BaFin verlangt von der Ceros Media Group Sàrl, die unrechtmäßig erhaltenen Gelder umgehend und in voller Höhe zurückzuerstatten.
Obwohl der Erlass der BaFin sofort wirksam ist, gilt er noch nicht als rechtskräftig festgestellt.
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