Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 12. März 2024 per Bescheid angeordnet, dass die DR Deutsche Rücklagen GmbH mit Sitz in Tauberbischofsheim ihr Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss, da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
Das Unternehmen vergibt Gelddarlehen, indem es Gelder als „partiarische Darlehen“ an Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträger anbietet, ohne dabei die notwendige Genehmigung der BaFin zu besitzen.
Die DR Deutsche Rücklagen GmbH ist nun dazu verpflichtet, das betreffende Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Vereinbarungen gemäß den vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten zu beenden.
Obwohl der Bescheid der BaFin sofort vollziehbar ist, ist er zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bestandskräftig.
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