Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten von Tago Festgeld. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website tago-festgeld.news, auf die man auch bei Aufruf der Website tago-festgeld.de weitergeleitet wird, ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Auf der Webseite wird suggeriert, dass Verbraucher Festgeld und Tagesgeld anlegen sowie in Aktien und vorbörsliche Aktien (IPOs) investieren können. Das Impressum behauptet, dass Tago Festgeld ein Projekt der Verwaltung Steinberger GmbH, Kerpen, sei. Dies ist jedoch falsch und stellt einen Fall von Identitätsmissbrauch dar.
Unternehmen, die in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, benötigen hierfür die Erlaubnis der BaFin. Es gibt jedoch einige Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anbieten. Um sicherzustellen, dass ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, empfiehlt es sich, die Unternehmensdatenbank zu konsultieren.
Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und zielt darauf ab, Verbraucher vor potenziell betrügerischen Aktivitäten im Finanzsektor zu schützen.
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