Die Shenanigans Consulting LTD betreibt nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin unter redfinance.pro eine weitere unerlaubte Plattform. Auch hierfür hat sie keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die BaFin hatte bereits mehrfach, zuletzt am 30. Dezember 2022, über den Verdacht informiert, dass die Shenanigans Consulting LTD über verschiedene Websites Verbraucherinnen und Verbrauchern unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Zum Hintergrund:
Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Einige Unternehmen machen solche Angebote jedoch, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.
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