Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Ermittlungen gegen die Swiss Financial Services AG ausgeweitet. Neu aufgetauchte E-Mails der Gesellschaft verweisen auf die Website swiss-financial.org.
Bereits am 6. März 2024 informierte die BaFin über laufende Ermittlungen gegen die Swiss Financial Services AG.
Hintergrund:
In Deutschland benötigen Unternehmen, die Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbieten, die Erlaubnis der BaFin. Einige Firmen bieten solche Dienste jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden sich in der Unternehmensdatenbank.
Die Maßnahme der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
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