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BaFin wendet ESMA-Leitlinien für DLT-basierende Marktinfrastrukturen an

geralt (CC0), Pixabay
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Die Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Leitlinien zu Standardformularen, Standardformaten und Mustern für den Antrag einer Genehmigung von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierten Marktinfrastrukturen veröffentlicht. Die Finanzaufsicht BaFin wendet die deutsche Fassung seit 8. März 2023 vollumfänglich in ihrer Aufsichtspraxis an.

Die Leitlinien richten sich an zuständige Behörden sowie an Marktteilnehmer, die besondere Genehmigungen für den Betrieb von DLT-Marktinfrastrukturen beantragen.

Mit den Leitlinien sollen innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems, das die drei europäischen und die nationalen Aufsichtsbehörden umfasst, kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken für die besondere Genehmigung für multilaterale DLT-Handelssysteme (DLTMTF),

DLT-Abwicklungssysteme (DLT-SS) bzw. DLT-Handels- und Abwicklungssysteme (DLT-TSS) geschaffen und sichergestellt werden. Sie legen Standardformulare, Standardformate und Muster für Anträge auf besondere Genehmigungen gemäß den Artikeln 8 bis 10 der Verordnung (EU) 2022/858 fest. In Abhängigkeit vom regulatorischen Status des Antragsstellers und der Art seines Antrags sind die entsprechenden Standardformulare zu verwenden.

Hierbei wird unterschieden zwischen (a) Antragstellern, die eine Zulassung als Wertpapierfirma oder für den Betrieb eines geregelten Marktes gemäß der Richtlinie 2014/65/EU haben oder beantragen und die ein DLTMTF oder eine DLT-TSS betreiben wollen, und (b) Antragstellern, die eine Zulassung als Zentralverwahrer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 haben oder beantragen und ein DLT-SS oder ein DLT-TSS zu betreiben wollen.

Die Leitlinien adressieren bei der Antragsstellung insbesondere die zusätzlichen Anforderungen an DLT-Marktinfrastrukturen. Dazu zählen die Art der gehandelten und/oder abgewickelten DLT-Finanzinstrumente sowie die Art und die Funktionsweise der verwendeten DLT für den Betrieb einer DLT-Marktinfrastruktur.

Gleichzeitig sollen die Leitlinien dazu beitragen, dass einheitliche Antragsformulare und Mindestangaben innerhalb der EU verwendet werden. Dadurch soll eine gemeinsame und kohärente Verfahrensweise der Genehmigungsverfahren erreicht werden.

Die BaFin weist vorsorglich darauf hin, dass ihr im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens unter Umständen zusätzlich zu den in diesen Leitlinien genannten Informationen weitere Informationen vorzulegen sind.

Die Leitlinien sind auf der Webseite der ESMA auf Englisch und Deutsch abrufbar.

Fragen zur der besonderen Genehmigung für den Betrieb einer DLT-Marktinfrastruktur können an dltpilotregime@bafin.de gerichtet werden.

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