Die BaFin plant, den Schwellenwert für Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors Dealings) anzuheben. Die Aufsicht will dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die sie bis zum 31. August 2019 zur Konsultation stellt.
Danach müssen Führungskräfte vom 1. Januar 2020 an derartige Geschäfte erst melden, wenn diese innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro erreichen. Bisher liegt der Schwellenwert laut Artikel 19 Absatz 9 Marktmissbrauchsverordung (MAR) bei 5.000 Euro.
Die nationalen Aufsichtsbehörden können aber unter bestimmten Voraussetzungen beschließen, den Schwellenwert auf 20.000,00 EUR anzuheben. Von dieser Möglichkeit will die BaFin nun Gebrauch machen, indem sie eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.
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