Am 20. und 21. Juni 2024 informiert die Finanzaufsicht BaFin Finanzunternehmen über die Anforderungen an ein Informationsregister gemäß dem Digital Operational Resilience Act (DORA). An diesen Tagen werden drei Workshops angeboten, die sich speziell an Expertinnen und Experten von Finanzunternehmen richten, die für das Informationsregister und dessen Aufbereitung für die Aufsicht verantwortlich sind. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden der Finanzwirtschaft sind eingeladen.
Ab dem 17. Januar 2025 müssen Unternehmen des Finanzsektors Informationsregister führen, die alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologiedienstleistungen (IKT) zwischen dem Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern enthalten. Diese Register müssen jährlich und auf Anforderung der BaFin eingereicht werden.
Im Workshop werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
Welche Daten müssen in den Informationsregistern enthalten sein?
In welcher Detailtiefe sind die Daten bezüglich der genutzten IKT-Dienstleistungen vorzuhalten?
Auf welche Art und Weise werden die Informationsregister bei der Aufsicht eingereicht?
Wie kann sichergestellt werden, dass die Daten im richtigen Format („maschinenlesbar“) eingereicht werden?
Weitere Informationen und die Anmeldung zu den Workshops finden Sie hier.
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