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Bafin zum Thema „grauer Kapitalmarkt“

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Die Angebote zeichnen sich häufig dadurch aus, dass

  • Anbieter mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau locken,
  • mit der vermeintlichen Sicherheit der Kapitalanlage geworben wird,
  • Anbieter vorgeben, in gleicher Weise wie institutionelle Anleger zweistellige Renditen erzielen zu können,
  • Anlageentscheidungen durch positiv besetzte oder ethisch korrekte Investitionsobjekte beeinflusst werden sollen oder
  • Anleger ihre bisherigen Anlagen aufl ösen und aus vermeintlichen Sicherheits- oder Renditegründen neu investieren sollen.

Die Angebote am Grauen Kapitalmarkt sind sehr vielfältig. Immer wieder erfinden Anbieter neue Investitionsmöglichkeiten. Deshalb lassen sie sich auch nicht abschließend aufzählen. Man findet zum Beispiel folgende Angebote:

  • Unternehmensbeteiligungen
  • Genussrechte und andere hybride Anleiheformen
  • Orderschuldverschreibungen
  • Crowdfunding
  • Darlehen mit Nachrangabrede (oft nur im Kleingedruckten erkennbar)
  • Direktinvestments, etwa in Holz, Edelmetalle, Minen oder Tiere
  • Gold- oder Edelmetallsparpläne
  • Kauf-und-Rückvermietungs-Verträge (Sale-and-Lease-Back).

Was sind die Gefahren für Sie als Anleger?

  • Keine Produktkontrolle.
  • Keine Kontrolle der Seriosität und Bonität der Anbieter, Initiatoren und Geschäftsleiter.
  • Keine Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.
  • Keine laufende Überwachung des Unternehmens.
  • Keine Bilanzkontrolle.
  • Keine Einlagensicherung.

Wie können Sie sich über Angebote und Anbieter informieren?

Informationen bietet zum Beispiel der Prospekt. Anbieter müssen diesen für Wertpapiere, Genussrechte und andere Unternehmensanteile erstellen – allerdings nicht für alle Anlagen. Prospekte sind sehr umfangreich. Doch auch wenn es mühsam erscheint, lesen Sie sorgfältig die darin enthaltenen Anlagebedingungen und Finanzzahlen sowie die Informationen zu den Risiken des Investments, zur Anlagestrategie und Mittelverwendung.

Behalten Sie dabei immer im Hinterkopf, dass die BaFin einen Prospekt nicht daraufhin prüft, ob die Anlage werthaltig oder der Anbieter seriös und finanziell solide ist. Die Aufsicht prüft auch nicht, ob die Angaben im Prospekt inhaltlich richtig sind. Billigt die BaFin einen Prospekt, heißt das, dass dieser die gesetzlich geforderten Mindestinformationen zum Anbieter und zum Produkt enthält. Es bedeutet aber nicht, dass die BaFin das Unternehmen oder sein Geschäftsmodell abgesegnet oder gar zugelassen hat. Die Prospektprüfung ist kein Gütesiegel und keine Erlaubnis der Geschäftstätigkeit – auch wenn Ihnen Anbieter etwas anderes erzählen.

Gibt es keinen von der BaFin gebilligten Prospekt, sollten Sie besonders vorsichtig sein. In der Regel erhalten Sie dann nur wenige Informationen über das Unternehmen und die Anlage. Informieren Sie sich daher immer auch aus anderen Quellen. Achten Sie darauf, woher die Angaben kommen und ob die Informationsquelle bekannt, seriös und neutral ist. Je weniger aussagekräftige Informationen Sie über ein Investment erhalten, desto vorsichtiger sollten Sie sein.

Informationen rund um die Geldanlage erhalten Sie auch bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de) und den örtlichen Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de). Dort finden Sie auch Listen mit den Namen zweifelhafter Anbieter. Auf der BaFin-Webseite (www.bafin.de/datenbanken) können Sie außerdem nachschauen, ob ein Unternehmen unter der Aufsicht der BaFin steht und damit nicht zum Grauen Kapitalmarkt gehört. Auch Übersichten der Prospekte für Vermögensanlagen und Wertpapiere können Sie dort abrufen.

Was können Sie tun, wenn Sie Geld verloren haben?

Wenn Sie glauben, dass Ihnen ein unseriöses Angebot gemacht wird oder Sie auf einen Betrüger hereingefallen sind, erstatten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Holen Sie sich außerdem bei den Verbraucherzentralen Rat dazu, ob und wie Sie weiter vorgehen sollten. Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden. Bitte beachten Sie jedoch: Die BaFin kann nur dann tätig werden, wenn sie das betroffene Unternehmen tatsächlich beaufsichtigt oder wenn es sich um ein illegales Angebot des Schwarzen Kapitalmarkts handelt. Das ist bei den Anbietern des Grauen Markts aber meist gerade nicht der Fall. Darüber hinaus darf die BaFin nicht etwaige Schadenersatzansprüche zivilrechtlich in Ihrem Interesse geltend machen.

Checkliste: Worauf müssen Sie achten, bevor Sie investieren?

Sammelt ein Unternehmen Kapital am Grauen Markt, bedeutet das nicht automatisch, dass es Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen will. Auch von der BaFin zugelassene Unternehmen bieten Produkte an, die typischerweise auf dem Grauen Kapitalmarkt zu finden sind. Manche Anbieter gestalten aber ihre Produkte gezielt so, dass sie Erlaubnispflicht und Kontrolle der BaFin umgehen. Es gibt eine Reihe von Warnsignalen, die darauf hindeuten können, dass ein Angebot zweifelhaft ist:

  • Finden Sie keine Informationen zum Unternehmen? Gibt es Warnungen oder andere Hinweise, die Sie aufhorchen lassen sollten? Dann investieren Sie nicht!
  • Sollen Sie in neue, innovative oder vermeintlich ethisch korrekte Produkte investieren? Bedenken Sie, dass es für Sie als Anleger häufig nur schwer oder gar nicht nachprüfbar ist, wie sich ein Geschäftsmodell entwickelt.
  • Wo hat das Unternehmen seinen Sitz? Ist als Adresse nur eine Anschrift im Ausland angegeben? Dann kann es später schwierig werden, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten oder gar Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
  • Werden Ihnen hohe Zinsen und gleichzeitig die Sicherheit Ihrer Anlage versprochen? Seien Sie sich bewusst, dass hohe Renditen immer auch hohe Risiken bergen.
  • Besteht eine Nachschusspflicht? Gehen Sie – über das investierte Kapital hinaus – ein zusätzliches finanzielles Risiko ein? Haften Sie bei einem Totalverlust auch mit ihrem Privatvermögen? Lesen Sie das Kleingedruckte und überlegen Sie sich gut, ob Sie das finanzielle Risiko tragen können und wollen.
  • Und vor allem: Verstehen Sie, was Sie kaufen, wie lange Sie sich binden und welches Risiko Sie eingehen? Wissen Sie, wer ihr Vertragspartner werden soll? Falls nicht, lassen Sie sich nicht durch wohlklingende Firmennamen, Hochglanzbroschüren und vollmundige Versprechen blenden oder mit allgemeinen Floskeln abspeisen, sondern haken Sie nach. Erhalten Sie dann immer noch keine klaren und konkreten Auskünfte, lassen Sie die Finger von der Anlage! Ist ein Vertrag erst einmal unterschrieben, wird es schwer, ohne Verluste wieder aus dem Investment auszusteigen.

Letzte Änderung am:2. April 2014

1 Komment

  • Was passiert,wenn die Behörde schon vor vier Jahren Ungereimtheiten in der Geschäftsgebahrung feststellte und das betreffende Produkt noch immer noch eine Topbewertung von den Ratingagenturen erhält.Die Bafin noch so tut alles wäre ihr
    bei der Prospektprüfung nichts aufgefallen.
    Dies ist eine klare Irreführung für den Anleger bei seiner Anlageentscheidung.
    Nennt man so was Verbraucherschutz ?
    Wenn RA vor drei Jahren wiederum nochmals in den Bilanzen Ungereimtheiten
    feststellt und die Behörde weiter nicht was unternimmt.
    Ist das Verbraucherschutz ?

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