Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vorformulierte Bestimmungen über die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucherkreditverträge für unzulässig erklärt.
Haben Verbraucher auf Grundlage solcher Vereinbarungen Entgelte gezahlt, können sie diese zurückfordern. Vor allem bei Altverträgen sollten sie sich jedoch beeilen, um die Verjährungsfristen einzuhalten: Der BGH hat geurteilt, dass Verbraucher noch bis Ende 2014 Ansprüche aus Verträgen zurückfordern können, die zum Zeitpunkt der Geltendmachung maximal zehn Jahre alt sind. Zum 31. Dezember 2014 verjähren danach Rückforderungsansprüche aus sämtlichen Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden. Ab 2015 gilt für Darlehensverträge, die ab dem 1. Januar 2012 geschlossen wurden, die reguläre dreijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt mit dem Schluss des jeweiligen Jahres.
Betroffene Verbraucher müssten sich daher so schnell wie möglich an ihre Bank wenden und sie unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auffordern, die Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. Lehnt die Bank die Erstattung ab, sollten sie sich an eine Verbraucherberatungsstelle und / oder einen Rechtsanwalt wenden und prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hätte.
Weitere Informationen finden Sie in den BaFinJournal-Ausgaben Juli und November 2014.
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