BaFin warnt vor Cornelius Capital: Ermittlungen wegen unerlaubter Angebote

Published On: Montag, 03.06.2024By Tags: , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten der Cornelius Capital ausgesprochen. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Darüber hinaus werden auf der Website corneliuscap.com unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offeriert.

Cornelius Capital unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. In Deutschland ist es jedoch gesetzlich vorgeschrieben, dass Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin benötigen. Es gibt immer wieder Unternehmen, die diese Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.

Kunden und Interessenten können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen über die notwendige Zulassung verfügt.

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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