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BaFin: Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 11. März 2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 26. Februar 2020 den Vertrag vom 29. April 2019 einschließlich des Nachtrags vom 4. November 2019 genehmigt, durch den die AXA Versicherung AG einen Teilbestand auf die Ambra Versicherung AG übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 29. Februar 2020 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

AXA Versicherung Aktiengesellschaft (5515)
Colonia-Allee 10 – 20
51067 Köln

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Ambra Versicherung AG (5199)
Stemmerstraße 14
78266 Büsingen am Hochrhein

Bonn, den 11. März 2020

VA 44–I 5000–5199–2019/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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