Startseite Allgemeines BaFin: Bitcoin Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

BaFin: Bitcoin Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Teilen

Bitcoin Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Trader keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanz-dienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter der anonym registrierten Domain de.bitcointraderspro.com bietet Bitcoin Trader eine Applikation für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen behauptet, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4%, die Programmierung der Applikation sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen habe. Die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Investitionen seien ab 250 Euro möglich. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

China: Innovation im Dienst der Gerechtigkeit – oder doch nur der Angst?

China hat es mal wieder geschafft, die Welt zu überraschen – diesmal...

Allgemeines

Analysebericht zu den Finanzen (2019-2023)-Pemberton Capital Advisors LLP

Überblick Der vorliegende Bericht analysiert die finanzielle Entwicklung des Unternehmens über die...

Allgemeines

Offener Brief an das Unternehmen Pemberton Capital Advisors LLP in Sachen Energiekonzepte Deutschland GmbH.

Ob ich Ihnen zu diesem Deal wirklich gratulieren soll, weiß ich nicht,...

Allgemeines

Pemberton Capital Advisors LLP der neue Besitzer der Energiekonzepte Deutschland GmbH

Geht es nach dem Register von Northdata.de, dann ist das so. Das...