Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt Alarm bezüglich der Praktiken der Consumer Financial Group. Das Unternehmen steht im Verdacht, unerlaubterweise Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anzubieten, was eine ernsthafte Warnung für potenzielle Kundinnen und Kunden darstellt. Im Zentrum der Ermittlungen stehen Darlehensangebote, bei denen Verbraucher aufgefordert werden, vor der Auszahlung eine Gebühr zu entrichten – eine Auszahlung, die nach Informationen der BaFin nie erfolgt. Da die Consumer Financial Group keiner Aufsicht durch die BaFin unterliegt, bewegt sie sich außerhalb des regulierten Finanzmarktes.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, für die Erbringung von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin einzuholen. Trotzdem gibt es Unternehmen, die diese Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Um herauszufinden, ob ein Unternehmen von der BaFin lizenziert ist, bietet die Unternehmensdatenbank der BaFin eine zuverlässige Informationsquelle.
Diese wichtige Mitteilung basiert auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und unterstreicht die Bedeutung einer wachsamen Haltung gegenüber Online-Finanzangeboten.
Sowohl die BaFin als auch das Bundes- und die Landeskriminalämter empfehlen Verbrauchern dringend, im Internet angebotene Geldanlagen mit äußerster Vorsicht zu behandeln und sich im Vorfeld gründlich zu informieren, um nicht Opfer von Betrugsversuchen zu werden.
Für weitere wertvolle Einblicke in den Schutz vor finanziellen Betrugsmaschen lohnt sich ein Blick in die Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts, ein unerlässliches Werkzeug für jeden, der sich sicher im Finanzmarkt bewegen möchte.
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