Decheng Technology AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 27. November 2020 Geldbußen in Höhe von 170.000 Euro gegen die Decheng Technology AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2, § 115 Absatz 1 Satz 1 und § 115 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.
Die Decheng Technology AG hatte nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Die Decheng Technology AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Die Decheng Technology AG hatte nicht rechtzeitig eine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich war.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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