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BaFin: Deutsche Bank AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss 2019

IO-Images (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Stichprobenprüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss der Deutschen Bank AG für das Jahr 2019 fehlerhaft ist. Die Angaben zu latenten Steuern im Konzernanhang waren nicht vollständig.

Die Bank hat für ihr USA-Geschäft aktive latente Steuern von 2,076 Milliarden Euro nicht gesondert im Anhang angegeben. Die Angabe hätte sie machen müssen, weil sie über mehrere Jahre hinweg Verluste verzeichnet hatte. Zudem hätte die Bank konkret erklären müssen, warum sie davon überzeugt ist, künftig ausreichende Gewinne zu erwirtschaften. Auch das hat sie nicht getan.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern umfassen künftige Steuervorteile. Sie ergeben sich aus Unterschieden zwischen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz und bauen sich voraussichtlich in den nachfolgenden Geschäftsjahren ab. Mit der aktiven latenten Steuer wird also ein künftiger Steuervorteil bilanziert, um damit künftig zu erwartende Steuereffekte für die Abschlussadressaten in der Gegenwart transparent zu machen.

Damit sich diese Steuervorteile tatsächlich auswirken werden, ist es erforderlich, dass ein Unternehmen in der Zukunft auch Gewinne erwirtschaftet, auf die entsprechende Steuern fällig werden.

Verzeichnete ein Unternehmen in der Vergangenheit Verluste, muss dies nach Auffassung des Standardsetzers der International Financial Reporting Standards (IFRS) besonders berücksichtigt werden. Die bisherige Unternehmensentwicklung spricht dann eher dafür, dass das Unternehmen auch künftig keine oder keine ausreichenden Gewinne erwirtschaften wird.

Will ein Unternehmen trotz einer Reihe von Verlusten in der Vergangenheit aktive latente Steuern bilanzieren, verlangt der International Accounting Standard (IAS) 12 einen entsprechenden Hinweis an die Abschlussadressaten. Das Unternehmen muss in seinem Konzernabschluss den Betrag der latenten Steuern angeben, der trotz einer solchen Verlusthistorie angesetzt wird. Außerdem hat es anzugeben, warum es überzeugt ist, künftig Gewinne zu erwirtschaften.

Die Deutsche Bank AG hat im Konzernabschluss des Jahres 2019 diese Angaben für ihr USA-Geschäft unterlassen, obwohl sie dort in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Verluste im Sinne des IAS 12 verzeichnet hatte.

Die BaFin hat mit dieser Fehlerfeststellung ein noch von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eröffnetes Verfahren abgeschlossen. Die DPR hatte es als stichprobenartige Prüfung mit erheblichem Prüfungsumfang begonnen.

DPR: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung. Die DPR war bis zum 31. Dezember 2021 als privatrechtliche Institution auf der ersten Stufe des seinerzeit zweistufigen Enforcement-Verfahrens für die Prüfung der Rechnungslegung zuständig. Seit dem 1. Januar 2022 nimmt die BaFin diese Aufgabe alleine wahr. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossene Prüfungen hat die BaFin von der DPR übernommen, um anschließend eine eigene Prüfung der Rechnungslegung mit hoheitlichen Mitteln durchzuführen.

IAS: International Accounting Standards. Teil der IFRS.

IFRS: International Financial Reporting Standards. Internationale Rechnungslegungsstandards. In der Europäischen Union (EU) nach Übernahme rechtsverbindlich für kapitalmarktorientierte Unternehmen

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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zu den potenziellen Auswirkungen der BaFin-Meldung bezüglich der Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss 2019 der Deutschen Bank AG:

Interviewer: Herr Reime, die BaFin hat heute eine Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss 2019 der Deutschen Bank veröffentlicht. Was bedeutet das konkret für Aktionäre?

Reime: Die Fehlerbekanntmachung der BaFin ist in der Tat eine ernste Angelegenheit. Sie bedeutet, dass im Konzernabschluss 2019 der Deutschen Bank wesentliche Fehler festgestellt wurden. Für Aktionäre kann das verschiedene Konsequenzen haben.

Interviewer: Welche Konsequenzen wären das?

Reime: Zunächst einmal könnte es zu Kursschwankungen der Deutsche Bank-Aktie kommen, da solche Nachrichten in der Regel das Vertrauen der Anleger beeinträchtigen. Langfristig könnte es auch Auswirkungen auf die Dividendenzahlungen haben, falls die Fehler zu einer Neubewertung der finanziellen Situation der Bank führen.

Interviewer: Besteht die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen für Aktionäre?

Reime: Das ist durchaus möglich, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab. Aktionäre könnten Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nachweisen können, dass sie aufgrund der fehlerhaften Informationen im Konzernabschluss 2019 Verluste erlitten haben. Zum Beispiel, wenn sie Aktien zu einem Preis gekauft haben, der auf den falschen Informationen basierte.

Interviewer: Was müssten Aktionäre tun, um solche Ansprüche durchzusetzen?

Reime: Zunächst einmal ist es wichtig, dass betroffene Aktionäre ihre Unterlagen sorgfältig prüfen und dokumentieren. Das betrifft insbesondere Kaufbelege von Aktien aus dem relevanten Zeitraum. Dann wäre es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um die individuellen Erfolgsaussichten zu prüfen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich einer Sammelklage anzuschließen.

Interviewer: Wie wahrscheinlich ist es, dass solche Klagen Erfolg haben?

Reime: Das lässt sich pauschal schwer sagen. Es hängt stark vom Einzelfall ab und davon, wie schwerwiegend die Fehler im Konzernabschluss waren und welche konkreten Auswirkungen sie hatten. Generell sind solche Verfahren gegen große Konzerne oft langwierig und komplex. Die Deutsche Bank wird sicherlich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich zu verteidigen.

Interviewer: Was raten Sie Aktionären der Deutschen Bank jetzt zu tun?

Reime: Mein Rat wäre, zunächst Ruhe zu bewahren und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Aktionäre sollten die weiteren Entwicklungen und Erklärungen der Deutschen Bank sowie mögliche zusätzliche Informationen von der BaFin aufmerksam verfolgen. Wer unsicher ist, sollte sich von einem unabhängigen Finanzberater oder Rechtsanwalt beraten lassen, um die persönliche Situation zu evaluieren.

Interviewer: Vielen Dank für diese Einschätzungen, Herr Reime.

Reime: Gerne. Es ist wichtig zu betonen, dass dies eine allgemeine rechtliche Einschätzung ist. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden.

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