Die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am Mittwoch, 26. Oktober 2011, vorläufige Angaben zu dem für den EU-Bankensektor erwarteten Rekapitalisierungsbedarf veröffentlicht.
Danach beträgt der voraussichtliche Kapitalbedarf auf EU-Ebene insgesamt 106,4 Mrd. Euro; davon entfallen auf Deutschland 5,2 Mrd. Euro. Die EBA konkretisiert damit die Entscheidung des Europäischen Rates, der von einer Gruppe großer, international tätiger Banken verlangt, bis Ende Juni 2012 eine deutlich über den regulatorischen Anforderungen liegende Quote von 9 % hartem Kernkapital (Core Tier 1 Capital) aufzubauen. Dabei wird die Definition des EBA-Stresstests 2011 zu Grunde gelegt. Bei der Berechnung dieser Quote soll eine zusätzliche Vorsorge für Marktwertverluste bei Engagements gegenüber EWR-Staaten (Sovereign Exposure) berücksichtigt werden.
Die von der EBA genannten vorläufigen Zahlen basieren auf einer Anfang Oktober gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführten Umfrage bei 70 europäischen Kreditinstituten – davon 13 aus Deutschland. Dabei handelt es sich um die Teilnehmer des EBA-Stresstests vom Juli 2011, mit Ausnahme einiger kleinerer, nicht grenzüberschreitend tätiger Institute. Abgefragt wurden die Zusammensetzung des harten Kernkapitals zum 30. Juni 2011 und das Sovereign Exposure gegenüber EWR-Staaten.
Auf der Basis der Quartalsabschlüsse der Kreditinstitute zum 30. September 2011 wird die EBA den Rekapitalisierungsbedarf aktualisieren. Der Kapitalbedarf, der bis zum 30. Juni 2012 zu erfüllen ist, wird auf Basis der Marktwerte der Sovereign Exposures zum Stand 30. September 2011 festgelegt, um keinen Anreiz zu setzen, diese Engagements zu verringern. Den aktualisierten Kapitalbedarf wird die EBA voraussichtlich Mitte November 2011 veröffentlichen.
Banken mit Rekapitalisierungsbedarf werden mit ihren nationalen Aufsichtsbehörden einen Plan abstimmen, wie sie beabsichtigen, die höheren Kapitalanforderungen zu erreichen. Dabei soll eine übermäßige Einschränkung der Kreditvergabe vermieden werden, um mögliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft in Grenzen zu halten. Vielmehr sollen die Banken primär neues Kapital aufnehmen und/oder die Zahlung von Dividenden und Boni aussetzen. In engen Grenzen sollen Banken auch private Instrumente mit Wandlungsoptionen (Convertible Bonds) heranziehen können, sofern diese die von der EBA definierten strengen Anforderungen an die Wandlungsbedingungen und ihre Verlusttragfähigkeit erfüllen. Auf staatliche Hilfen sollen Banken dagegen nur dann zurückgreifen können, wenn eine ausreichende Rekapitalisierung auf anderem Wege nicht möglich ist.
Neben der Pressemitteilung hat die EBA auch eine Reihe von Fragen & Antworten mit weiteren Hintergrundinformationen sowie ein Methodenpapier auf ihrer Webseite veröffentlicht.
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