BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 15. Juli 2020 gegen eine Leitungsperson eines Inlandsemittenten Geldbußen in Höhe von 10.000 Euro wegen Verstößen gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 und § 115 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) festgesetzt.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
oder diese hier
BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 4. August 2020 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 19.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
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BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 4. August 2020 gegen eine natürliche Person eine Geldbuße in Höhe von 19.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Warum benennt man hier nicht die Personen, die sich nicht korrekt Verhalten haben mit Klarnamen?
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