Gramin SA./ 60op.com: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 18. Oktober 2019 gegenüber der Gramin SA, Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.60op.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungspaare, Rohstoffe oder Aktien an.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht und handelt unerlaubt.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.
Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt.
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