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BaFin: Handelsplattform finmaxfx.com – BaFin ermittelt gegen die Max Capital Limited

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Februar 2021 gegenüber der Max Capital Limited die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels, angeboten über finmaxbo.com, angeordnet. Das Unternehmen wird darüber hinaus als Betreiber der Webseite finmaxfx.com mit Anschriften in Vanuatu aufgeführt.

Über die Plattform finmaxfx.com wird Kunden der Handel in Aktien, Metalle und CFDs, Forex, Währungspaare und Indizes angeboten. Finmaxfx.com tritt dabei ausdrücklich als Gegenpartei bei den Transaktionen der Kunden auf. Damit betreibt der Anbieter der Plattform gewerbsmäßig den Eigenhandel.

Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. Max Capital Limited nicht.

Auf die Veröffentlichungen zu der Handelsplattform finmaxbo.com vom 23. Januar 2019 sowie vom 1. März 2021 wird hingewiesen.

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