hedera bauwert GmbH verstößt gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die hedera bauwert GmbH ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen. Der Grund: Die BaFin prüft, ob die Anleihen des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften Anlegerinnen und Anlegern in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt angeboten werden. Die BaFin hat Zwangsgelder angedroht, sollte die Gesellschaft die gesetzliche Pflicht nicht erfüllen.
Die BaFin hat von der hedera Bauwert GmbH im Rahmen des Auskunfts- und Vorlageersuchen Auskünfte zu den Anleihen angefordert. Die Informationen hat das Unternehmen nicht übermittelt. Damit ist es seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.
Das Auskunfts- und Vorlageersuchen ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.
Zum Hintergrund:
Für das öffentliche Angebot von Wertpapieren in der Europäischen Union muss nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 ein Prospekt veröffentlicht werden. Wertpapiere wie die Anleihen der hedera bauwert GmbH und ihrer Tochtergesellschaften dürfen regelmäßig nur nach der Veröffentlichung eines von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts öffentlich in Deutschland angeboten werden. Ein gebilligter Wertpapierprospekt wurde vorliegend jedoch nicht veröffentlicht.
Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen
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