Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines BaFin: Identitätsmissbrauch: IG Club
Allgemeines

BaFin: Identitätsmissbrauch: IG Club

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Identitätsmissbrauch: IG Club

Das Unternehmen „IG Club“ betreibt die Internetseite igclub.de und behauptet deutschen Kunden gegenüber, von der BaFin lizensiert zu sein. Das trifft nicht zu.

„IG Club“ verweist zudem auf „IG Markets Limited, UK, Niederlassung Deutschland“. Damit entsteht der unzutreffende Eindruck, dass „IG Club“ in einem Zusammenhang mit der – in Deutschland auf Grund des Europäischen Passes derzeit zulässigerweise tätigen – Zweigniederlassung Deutschland der IG Markets Limited, London, steht.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder der „IG Club“ noch igclub.de eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Supreme Court verhandelt über erste religiöse Charter-Schule der USA – Was auf dem Spiel steht

Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten prüft derzeit einen Fall mit enormer...

Allgemeines

Trump-Regierung verbietet gewählte Namen in Bundesbehörden – Trans-Mitarbeitende besonders betroffen

In mehreren US-Bundesbehörden, darunter der Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) sowie den National...

Allgemeines

P&R-Insolvenz: Weitere Auszahlung an Gläubiger – Bereits über 666 Millionen Euro verteilt

Im Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften erhalten rund 54.000 Gläubiger nun eine...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek: Was bedeuten die neuen Regeln der BaFin für Immobilienkredite und Banken? (Einfach erklärt)

Redaktion: Herr Blazek, die BaFin hat kürzlich neue Regeln für Banken beschlossen,...