Diese Frage muss man der BaFin an dieser Stelle auch einmal stellen. Hier geht es um ein „Finanzunternehmen“, welches wohl auch mit Kunden arbeiten dürfte, und dieses Unternehmen muss einen Verstoß begangen haben gegen bestehende Gesetze. Warum, liebe BaFin, nennt man hier nicht Ross und Reiter? Solch eine Meldung kann man sich doch auch sparen!
BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat gegen ein Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) mit Bescheid vom 19.11.2018 auf Grundlage des § 56 Abs. 2 Nr. 11 lit. b) KWG zwei Bußgelder in Höhe von jeweils 10.000 Euro festgesetzt.
Der Bescheid ist seit dem 12.03.2019 rechtskräftig.
Datenschutz versus Verbraucherschutz
Die BaFin hält sich mit ihrer Veröffentlichungspolitik an Recht und Gesetz. Aus Verbraucherschutzsicht wäre eine offensivere Namensnennung sinnvoll.
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