Jürgen Burchert, Staufen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Jürgen Burchert, Staufen, mit Bescheid vom 3. Februar 2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Herr Burchert nahm Gelder mit dem mündlich abgegebenen Versprechen der unbedingten Rückzahlung und der Verzinsung der Gelder entgegen. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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