Kleinman Enterprise LTD/Online-Handelsplattformen thecapitalstocks.com / royaltyfinance.io: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel und das unerlaubt betriebene Akquisitionsgeschäft
Die BaFin hat mit Bescheid vom 11.09.2020 gegenüber der Kleinman Enterprise LTD, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen schließt über seine Plattformen thecapitalstocks.com und royaltyfinance.io mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Forex-Produkte, Aktien, Indizes, Rohstoffe und Kryptowährungen laufen.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Kleinman Enterprise LTD nicht und handelt daher unerlaubt.
Darüber hinaus emittiert das Unternehmen über seine Seite royaltyfinance.io eine eigene Kreditkarte und bietet diese ihren Kunden an.
Damit erbringt die Gesellschaft gewerbsmäßig das Akquisitionsgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Über die nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG erforderliche Erlaubnis verfügt die Kleinman Enterprise LTD ebenfalls nicht und handelt daher unerlaubt.
Ein Impressum ist auf den beiden o. g. Internetseiten nicht vorhanden. Im Falle der Seite royaltyfinance.io ist die Nennung der Kleinman Enterprise LTD als verantwortliches Unternehmen inzwischen entfernt worden. Anderweitige Verantwortlichkeiten werden dort nicht genannt.
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