EBA und die ESMA raten dem europäischen Gesetzgeber zu einer klaren Regulierung.
Definition:Kryptotoken
EBA und ESMA sprechen in ihren Berichten von „Crypto-Assets“, wofür es keine Legaldefinition gibt. Die BaFin verwendet den Begriff „Kryptotoken“, wenn sie nicht nur auf Zahlungstoken wie den Bitcoin eingeht, sondern zum Beispiel auch auf Beteiligungs-Token, Utility Token und Zahlungstoken (siehe BaFinJournal März 2018 ).
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA haben Mitte Januar jeweils einen Bericht mit Ratschlägen zu Kryptotoken veröffentlicht (siehe Infokasten). Die beiden Aufsichtsbehörden antworteten damit auf eine Anfrage der Kommission der Europäischen Union (EU), die EBA und ESMA gebeten hatte, die gegenwärtige EU-Regulierung zu überprüfen.
EBA und ESMA haben sich bereits in der jüngeren Vergangenheit verschiedentlich zum Aufkommen von Kryptotoken geäußert – mitunter auch gemeinsam. Anfang 2018 hatten die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs), wozu auch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA zählt, Verbraucher gemeinsam vor einem unreflektierten Kauf von Zahlungstoken gewarnt. In einer Umfrage im Sommer 2018 erkundigte sich die ESMA bei nationalen Aufsichtsbehörden wie der BaFin, wie Kryptotoken dort eingestuft werden. Andere ESA-Untersuchungen beschäftigten sich darüber hinaus mit Erscheinungsformen und Risiken (siehe Infokasten) von Initial Coin Offerings (ICOs).
Definition:Initial Coin Offerings
Initial Coin Offerings (ICOs) sind ein neues Mittel der Kapitalaufnahme zur Finanzierung unternehmerischer Vorhaben, die derzeit in der Öffentlichkeit auf großes Interesse stoßen. Bei ICOs werden mittels Blockchain-Technologie neue digitale Einheiten erzeugt, beispielsweise Kryptotoken, die dann – meist in einem unregulierten öffentlichen Bieterverfahren – an interessierte Anleger verkauft werden. Die BaFin hat bereits mehrmals vor den Risiken von ICOs gewarnt (siehe BaFinJournal November 2017 und BaFinPerspektiven 1/2018).
Risiken für Verbraucher, Marktintegrität und Wettbewerb
Die EBA kommt in ihrem Bericht Mitte Januar zu dem Ergebnis, dass von Kryptotoken aufgrund des relativ geringen Aktivitätsniveaus gegenwärtig kein Risiko für die europäische Finanzstabilität ausgehe. Gleichwohl weist sie unter anderem auf Risiken für Verbraucher hin.
Die ESMA sieht Anleger insbesondere dort, wo Kryptotoken bislang keiner Regulierung unterfallen, beträchtlichen Risiken ausgesetzt. Sie spricht sich deswegen dafür aus, auf EU-Ebene Geldwäscheregeln und angemessene Veröffentlichungspflichten zu schaffen.
In die gleiche Richtung zielt die EBA: Sie schlägt vor, dass die EU-Kommission eine umfangreiche Kosten-/Nutzenanalyse für ein EU-Regime über Kryptotoken durchführt. Nationale Regelungen einzelner Mitgliedsstaaten bergen nach EBA-Ansicht die Gefahr, dass der faire Wettbewerb auf dem Level-Playing-Field ausgehebelt wird.
Warnung von BaFin und BKA
Bei der BaFin ist es seit sechs Jahren ständige Verwaltungspraxis, Zahlungstoken wie den Bitcoin aufsichtlich als Rechnungseinheit und damit als Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG) einzuordnen. Außerdem nimmt die BaFin ihren Auftrag zum Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen auch in dieser Angelegenheit sehr ernst. Im Dezember machte sie in einem ausführlichen Beitrag im BaFinJournal zum Schwarzen Kapitalmarkt und in einer gemeinsamen Warnmeldung mit dem Bundeskriminalamt unter anderem auf die Gefahren von Zahlungstoken aufmerksam (siehe BaFinJournal Dezember 2018).
Während der europäische Gesetzgeber die Vorschläge von EBA und ESMA prüft, arbeiten die europäischen Aufsichtsbehörden weiter an dem Thema. Die EBA will unter anderem die Arbeiten auf globaler Ebene zur prudenziellen Behandlung von Risiken aus Kryptotoken begleiten, ein Template zur Überwachung von Kryptotoken für die nationalen Aufsichtsbehörden entwickeln und untersuchen, ob Verbraucherschutzaspekte hinreichend berücksichtigt werden. Die ESMA gibt an, den Markt weiterhin aktiv beobachten zu wollen.
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