MATERNUS-Kliniken AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 7. Juli 2022 Geldbußen in Höhe von 510.000 Euro gegen die MATERNUS-Kliniken AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die MATERNUS-Kliniken AG hatte der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 nicht zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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