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BaFin – Nexomus GmbH: BaFin warnt vor Website nexomus.com

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BaFin warnt vor betrügerischen Angeboten: Website nexomus.com agiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung heraus: Die Website nexomus.com bietet mutmaßlich unerlaubte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Die Betreiber der Seite behaupten, von der BaFin beaufsichtigt zu werden – doch dies entspricht nicht der Wahrheit. Tatsächlich handelt es sich um eine unseriöse Plattform, die ohne jede behördliche Zulassung agiert.
Vorsicht vor nicht lizenzierten Anbietern

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, über eine offizielle Erlaubnis der BaFin verfügen müssen. Plattformen wie nexomus.com, die diese Erlaubnis nicht besitzen, handeln illegal und stellen für Anleger ein erhebliches Risiko dar. Ohne eine solche Erlaubnis fehlt jede behördliche Kontrolle, was die Gefahr von Finanzbetrug deutlich erhöht.
Seriosität prüfen: BaFin bietet Orientierung

Die BaFin rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, besonders vorsichtig zu sein, wenn es um Finanzdienstleistungen geht, die im Internet angeboten werden. Über die Unternehmensdatenbank der BaFin lässt sich leicht überprüfen, ob ein Anbieter offiziell zugelassen ist. Sollten Zweifel an der Seriosität eines Unternehmens bestehen, empfiehlt es sich, auf alternative, verifizierte Angebote zurückzugreifen.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und soll Anleger davor schützen, auf dubiose und betrügerische Angebote hereinzufallen.

Seien Sie wachsam und lassen Sie sich nicht täuschen! Unzureichend geprüfte Investitionen im Internet können erhebliche finanzielle Verluste nach sich ziehen.

Hier die Originalmeldung:
Nexomus GmbH: BaFin warnt vor Website nexomus.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website nexomus.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen anbieten. Sie behauptet, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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