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BaFin warnt vor Prime Path Ltd. – Unerlaubte Finanzgeschäfte auf procoins.net

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten der Prime Path Ltd. ausgesprochen. Das Unternehmen, das auf der Webseite procoins.net agiert, bietet nach Erkenntnissen der BaFin Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Es handelt sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen das deutsche Kreditwesengesetz, da in Deutschland Finanzdienstleistungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BaFin angeboten werden dürfen.

Die BaFin betont, dass Prime Path Ltd. nicht von ihr beaufsichtigt wird. Damit entfallen die für Verbraucher wichtigen rechtlichen Schutzmechanismen, die eine BaFin-Aufsicht bieten würde. Das bedeutet ein erhebliches Risiko für alle potenziellen Kunden, die mit diesem Anbieter Geschäfte eingehen.

Die BaFin rät daher dringend dazu, sich vor dem Abschluss von Finanzgeschäften über die Zulassung eines Unternehmens zu informieren. Diese Informationen können einfach und schnell über die Unternehmensdatenbank der BaFin abgefragt werden. Anbieter, die ohne entsprechende Lizenz agieren, setzen ihre Kunden erhöhten Risiken aus, da deren Seriosität und die Sicherheit der angebotenen Dienstleistungen in Frage stehen.

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und unterstreicht die Bedeutung der Regulierung im Finanzsektor, um Verbraucher vor unerlaubten oder unsicheren Geschäften zu schützen.

Originalmeldung der BaFin:
procoins.net: BaFin ermittelt gegen Prime Path Ltd.

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Prime Path Ltd. Ihren Erkenntnissen zufolge bietet das Unternehmen auf seiner Website procoins.net Bankgeschäfte und/oder Finanz-dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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