Startseite Vorsicht BAFIN BaFin: SCHNIGGE Capital Markets SE: BaFin setzt Geldbußen fest
BAFIN

BaFin: SCHNIGGE Capital Markets SE: BaFin setzt Geldbußen fest

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 23. Juni 2023 gegen die SCHNIGGE Capital Markets SE Geldbußen in Höhe von 51.500 Euro festgesetzt. Grund waren mehrere Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Die SCHNIGGE Capital Markets SE hatte die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2018 und 2021 gar nicht und den für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Zum Hintergrund:

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Investoren und für private Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können. Unternehmen wie die SCHNIGGE Capital Markets SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen regelmäßig diese Berichte im Unternehmensregister veröffentlichen. Sie müssen zudem bekanntmachen, wann und wo sie ihre Finanzberichte über das Unternehmensregister hinaus veröffentlichen (Hinweisbekanntmachung).

Wenn das Unternehmen Finanzberichte nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

 

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 23. Juni 2023 Geldbußen in Höhe von 51.500 Euro gegen die SCHNIGGE Capital Markets SE festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.

Die SCHNIGGE Capital Markets SE hatte der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2018 und 2021 nicht zur Verfügung gestellt.

Die SCHNIGGE Capital Markets SE hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...

BAFINVorsicht

Achtung: BaFin warnt vor TRUST FINANCIAL GROUP LIMITED

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung vor der TRUST...