Startseite Allgemeines Bafin: Sky Hub Limited / www.4xincome.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an
Allgemeines

Bafin: Sky Hub Limited / www.4xincome.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

kpuljek / Pixabay
Teilen

Sky Hub Limited / www.4xincome.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Sky Hub Limited ist Betreiberin der Handelsplattform www.4xincome.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) und Devisen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Sky Hub Limited das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Am 18. Juli 2019 hat die BaFin der Sky Hub Limited diese Art von Geschäften in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Der DEGAG Vertrieb hat seine Vertriebspartner nicht mehr im Griff

Auch am gestrigen Tag haben wir wieder fast 100 Aressen von möglichen...

Allgemeines

Lindners Zittern – Ein humorvoller Aufruf zur APO für die FDP

Es war einmal, in einem politischen Paralleluniversum namens Berlin, da saß ein...

Allgemeines

DEGAG-Das Märchen vom Berater Dennis und der gelben Lage

Es war einmal ein Geschäftsmann namens Herr Krämer, der in einem fernen...

Allgemeines

Schwedens grüne Industrie: Hoffnungen durch Northvolt-Krise erschüttert

Die verschneite Stadt Skellefteå im Norden Schwedens, Heimat von 78.000 Menschen, wurde...