Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG bekannt.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
Möglicher Ausfall von Forderungen
1. Betreff: Möglicher Ausfall von Forderungen
2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Anschrift: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
3. Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Veröffentlichungsdatum und das Aufstellungsdatum des Verkaufsprospektes:
Bezeichnung der Vermögensanlage: UDI Energie FESTZINS 11
Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen
Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 02.11.2016
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 24.10.2016
4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 24.03.2022 (zugestellt am 30.03.2022) an die UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG die sofortige Einstellung des von dieser unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG angeordnet. Zudem hat die BaFin gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG die unverzügliche Abwicklung des von dieser Gesellschaft unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Begründet wurde die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der ursprünglich von der BaFin gebilligten Vermögensanlage mit einer veränderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen der Vereinbarkeit einer Nachrangigkeit von Forderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern
Folge dieser Einstellungs- und Abwicklungsanordnung ist, wegen der sofortigen Vollziehbarkeit dieses Verwaltungsakts (§ 49 KWG), die sofortige Fälligkeit der Zahlungsverpflichtungen der UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG gegenüber den Anlegern (Zins- und Rückzahlung).
Wegen der langjährigen Laufzeit der Darlehensverträge, mit denen die UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG das eingeworbene Kapital der Anleger in Projektgesellschaften investiert hat, verfügt diese allerdings im Zeitpunkt der Fälligkeit der Anlegerforderungen nicht über die zur Erfüllung dieser Ansprüche notwendigen Liquidität. Die Geschäftsführung hat deshalb am 05.04.2022 beim Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Abs. 2 InsO) gestellt (Gruppenverfahren, Az. 401 IN 775/21). Dieser Insolvenzantrag vom 05.04.2022 ist geeignet, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen..
5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde am 5. April 2022 gestellt.
6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt Hinweis:
Siehe bereits Ziff. 4.
7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Ziff. 4.
8. Hinweis
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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