Girokontenvergleich: BaFin stellt Verordnung für die Vergleichswebsite für Zahlungskonten zur Konsultation
Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf der Verordnung über die Meldungen zu Zahlungskonten für ihre Vergleichswebsite zur Konsultation gestellt. Sie konkretisiert darin auch Kriterien, anhand derer Verbraucherinnen und Verbraucher unterschiedliche Angebote künftig besser bewerten können.
Die BaFin betreibt künftig eine entgeltfreie Vergleichswebsite für Zahlungskonten. Ziel ist es, mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland zu schaffen. Die Vergleichswebsite trägt damit zum kollektiven Verbraucherschutz bei.
Mit der Vergleichswebsitemeldeverordnung ergänzt und konkretisiert die BaFin Änderungen des Zahlungskontengesetzes (§§ 16 ff.). Grundlage hierfür ist Artikel 26 des Zukunftsfinanzierungsgesetzes es, der europarechtliche Vorgaben umsetzt.
Die Verordnung ergänzt die gesetzlichen Regelungen im Zahlungskontengesetz und konkretisiert die Meldeverpflichtung der Zahlungsdienstleister. Sie bestimmt die Vergleichskriterien sowie die Daten, die die Institute an die BaFin melden müssen.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 15. Dezember 2023 unter Konsultation-16-23@bafin.de entgegen.
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