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Bahlsen am Kartell-Pranger

anaterate (CC0), Pixabay
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In dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Bahlsen GmbH & Co. KG, Hannover, die CFP Brands Süßwarenhandels GmbH & Co. KG, Düsseldorf, und die Griesson de Beukelaer GmbH & Co. KG, Polch, beginnt die Hauptverhandlung vor dem 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am

24. Oktober 2023, 13.00 Uhr, Saal BZ5,

Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf.

Den Unternehmen wird vorgeworfen, Mitte der 2000er Jahre (Griesson de Beukelaer GmbH & Co. KG: Dezember 2003 bis Januar 2008; Bahlsen GmbH & Co. KG: Juni 2004 bis Januar 2008; CFP Brands Süßwarenhandels GmbH & Co. KG: September 2006 bis Januar 2008) mit 16 Süßwarenherstellern mehrfach pro Jahr auf den gemeinsamen Sitzungen des Vorstandes und des Verkaufsleiterausschusses des Arbeitskreises Konditionenvereinigung e.V. des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. kartellrechtswidrig Informationen ausgetauscht zu haben. Der Informationsaustausch soll beabsichtigte Erhöhungen der Listenpreise und den Stand der Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel in den Jahresgesprächen und über Sonderforderungen betroffen haben.

Die Bußgeldbescheide gegen andere beteiligte Unternehmen sind inzwischen rechtskräftig. Zu dem im Übrigen rechtskräftig abgeschlossenen Gesamtkomplex: „Vierer-Runde“, „Schokolade“ und – dieses Verfahren betreffend – „Konditionenvereinigung“ wird auf den Fallbericht Bundeskartellamt vom 19.07.2019, Az. B11-11/08; https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Fallberichte/Kartellverbot/2013/B11-11-08.pdf externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab verwiesen.

Das Bundeskartellamt hatte gegen die drei Unternehmen Geldbußen von insgesamt 13,4 Mio. Euro verhängt. Der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte am 26.01.2017 die Geldbußen nach einer mehrmonatigen Hauptverhandlung auf 20,5 Mio. Euro erhöht (Az. V-4 Kart 6/15 OWi). Nachdem der Bundesgerichtshof die Entscheidung des 4. Kartellsenats 2019 aus Verfahrensgründen aufgehoben hatte (Beschluss vom 21.06.2019, KRB 10/18), ist nun der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts für das Verfahren zuständig. Der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Ulrich Egger hat folgende Fortsetzungstermine bestimmt:

Donnerstag, 26.10.2023

Dienstag, 07.11.2023

Dienstag, 14.11.2023

Donnerstag, 16.11.2023

Dienstag, 28.11.2023

Donnerstag, 30.11.2023

Dienstag, 05.12.2023

Donnerstag, 07.12.2023

Dienstag, 12.12.2023

Donnerstag, 14.12.2023

Dienstag, 19.12.2023

Donnerstag, 21.12.2023

Dienstag, 09.01.2024

Donnerstag, 11.01.2024

Dienstag, 16.01.2024

Donnerstag, 18.01.2024

Dienstag, 23.01.2024

Donnerstag, 25.01.2024

Die Hauptverhandlung am 24.10.2023 beginnt in Saal BZ5 um 13.00 Uhr, im Übrigen jeweils um 9.30 Uhr.

Aktenzeichen: V-6 Kart 9/19 OWi

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