Das BGH stärkt Rechte der Bahnkunden.
Diese können nun Schadenersatz von der Deutschen Bahn verlangen, wenn sie sich bei einem Unfall auf dem Bahnhofsgelände verletzen. Wie der Bundesgerichtshof entschied, muss das Verkehrsunternehmen nicht nur für verkehrssichere Züge sorgen, sondern auch für den sicheren Zugang zu den Zügen. Mit dem Urteil gab das BGH einer Bahnkundin recht, die gegen die Deutsche Bahn geklagt hatte, weil sie sich verletzt hatte, als sie auf einem vereisten Bahnsteig gestürzt ist.
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