Gesundheitsminister Daniel Bahr will sich das Urteil des Bundesgerichtshofes nicht einfach so gefallen lassen.
Nach dem Urteil sagte Bahr die Prüfung möglicher Sanktionen zu. Der Bundesgerichtshof hatte geurteilt, dass sich Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie Geschenke von Pharmaunternehmen entgegennehmen. Die Richter befanden, dass es die Ausgabe des Gesetzgebers sei, darüber zu befinden, ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig sei. Bahr mahnte aber, an der Freiheit des Arztes nichts zu ändern.
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