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Bund, Länder und Kommunen unterstützen den Bau von Balkonkraftwerken, dennoch sollten Mieter vorab die Zustimmung von Vermietern und Hausverwaltung einholen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt eine Klage von Mietern gegen die Hausverwaltung in Kiel wegen Verbot von Balkonkraftwerken. Sie möchten, dass Vermietern lediglich ein Einspruchsrecht eingeräumt wird, ähnlich der Rechtslage bei Untervermietungen. Das Amtsgericht Stuttgart entschied bereits 2021 zugunsten der Mieter und des Baus solcher Anlagen. Sie müssen jedoch baurechtlich genehmigt, rückbaubar und sicher sein. Ohne Vermieterzustimmung riskieren Mieter eine Kündigung. Es ist wichtig, die Effizienz der Solaranlagen zu beachten; sie sind besonders bei Südausrichtung und ohne Verschattung effektiv. Die optimale Neigung liegt bei 15 Grad, wobei große Terrassen und Flachdächer ideal sind.

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