Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 143/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg unter HRB 158960 eingetragenen
Ball Group Germany GmbH, Modering 3, 22457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Kuno Kildetoft Mehlsen
Geschäftszweig: Handel mit Mode, insbesondere Bekleidung und Accessoires und
alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
ist am 18.06.2021, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sascha Khan,
Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 143/21
Amtsgericht Hamburg, 18.06.2021
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