Balmont Capital: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien der Duracell Aktiengesellschaft
Die Balmont Capital darf keine Aktien der Duracell Aktiengesellschaft zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat am 22. Januar 2020 das öffentliche Angebot von Aktien der Duracell Aktiengesellschaft wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die Balmont Capital keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden.
Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist.
Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben.
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